Aktuelles

Aktuelle Informationen angesichts der Corona-Krise - Stand: Dienstag, 19.00 Uhr

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die aktuelle Situation.

Alle öffentlichen Gottesdienste entfallen bis auf Weiteres. Eine zeitnahe Wiederaufnahme der Gottesdienste unter strengen Auflagen ist zu erwarten.

Folgende Gottesdienste werden in dieser Woche live im Internet übertragen:

Dienstag, 19.30 Uhr Wochentagsmesse aus St. Severin, Ruppichteroth (Facebook, Homepage)

Samstag, 18.30 Uhr Vorabendmesse aus St. Severin, Ruppichteroth (Facebook, Homepage) 

Sonntag, 09.30 Uhr Sonntagsmesse aus St. Servatius, Winterscheid (YouTube, Facebook, Homepage) 

Das 24/7-Gebet in Bröleck wird rund um die Uhr weitergeführt. Die Kapelle ist täglich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die geltenden Regeln hinsichtlich der Wahrung des Abstands und der Obergrenze der Personenzahl. 

Jeden Samstag besteht in Bröleck von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr die Möglichkeit zum Beichtgespräch im Nebenraum unter Einhaltung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen. Zugang zum Nebenraum ausschließlich durch die Seitentür der Kapelle, nicht durch die Sakristei. Im Rahmen der Beichte können auch die heilige Kommunion und die Krankensalbung empfangen werden. 

Weiterhin können leider keine Exequien gefeiert werden. Die Trauerfeier auf dem Friedhof und die Beerdigung sind jedoch im normalen Rahmen möglich. 

Die Dreifaltigkeitskapelle in Fußhollen ist jeden Tag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum privaten Gebet geöffnet. 

Das Pastoralbüro in Ruppichteroth ist in dieser Woche von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch zu erreichen, sowie per E-Mail rund um die Uhr. Darüber hinaus bleiben das Pastoralbüro sowie beide Kontaktbüros auch weiterhin für den Öffentlichkeitsverkehr geschlossen.  

Die Pfarrbücherei in Winterscheid kann angesichts der aktuellen Verfügung der Landesregierung wieder öffnen, erstmals am Mittwoch, 22.04., von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, darüber hinaus sonntags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Weil immer nur eine Person pro Raum anwesend sein darf, kann es jederzeit zu Wartezeiten kommen. Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter ist das Tragen eines Mundschutzes erforderlich. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich bereit. Auch die ökumenische Bücherei in Ruppichteroth prüft derzeit eine zeitnahe Wiederaufnahme der Ausleihe. 

Die Erstkommunionfeiern am 19.04. in Schönenberg, am 26.04. in Winterscheid und am 10.05. in Ruppichteroth müssen leider entfallen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 

Auch das Pfarrfest in Schönenberg im Mai muss in diesem Jahr leider entfallen. 

Die Firmung am 22.05. ist abgesagt und wird zu einem späteren Termin in diesem Jahr nachgeholt. 

Solange die öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt sind, läuten jeden Abend um 19.30 Uhr alle Kirchenglocken im Erzbistum Köln, um alle Gläubigen und Menschen guten Willens zu einem gemeinsamen Gebet für die vom Corona-Virus Betroffenen einzuladen. 

Mögliche Vorlagen zum persönlichen Gebet: 

Unter deinem Schutz und Schirm (ältestes Mariengebet)

Gebet 1 zur Corona-Krise

Gebet 2 zur Corona-Krise

Die Apostolische Pönitentiarie in Rom hat in einem Dekret vom 19. März 2020 eine Reihe von besonderen Vollkommenen Ablässen in der aktuellen Situation der Pandemie gewährt. Diese Ablässe wird den an Covid-19 erkrankten Gläubigen sowie den im Gesundheitsdienst Tätigen, den Angehörigen und all denen gewährt, die sich um die Erkrankten sorgen, auch denen, die für sie beten. Die an Covid-19 Erkrankten, die in Quarantäne sind, können einen Vollkommenen Ablass erhalten, wenn sie bereit sind, jede Sünde zu meiden, sich geistig mit der Feier einer Hl. Messe oder einem anderen Gebet (z.B. Rosenkranz, Kreuzweg) zu verbinden oder wenigstens das Glaubenskenntnis, das Vaterunser und ein Gebet zur Gottesmutter Maria zu verrichten und ihre Situation im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe gegenüber den Schwestern und Brüdern aufzuopfern sowie die übrigen üblichen drei Bedingungen (sakramentale Beichte, sakramentale Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) zu erfüllen, sobald ihnen das möglich ist.

Allen, die sich um die Infizierten kümmern und sich dadurch dem Risiko einer Ansteckung aussetzen, haben die Möglichkeit, unter denselben Bedingungen einen Vollkommenen Ablass zu erhalten.

Dies gilt ebenfalls für alle Gläubigen, die in der aktuellen Situation mit einem Besuch beim Allerheiligsten, einer Zeit der eucharistischen Anbetung, der Lektüre der Hl. Schrift für wenigstens eine halbe Stunde, dem Gebet eines Rosenkranzes, eines Kreuzwegs oder des Barmherzigkeitsrosenkranzes um das Ende der Pandemie, um Hilfe für die von ihr Betroffenen und das ewige Heil der Verstorbenen beten.

Außerdem erinnert die Apostolische Pönitentiarie an den Vollkommenen Ablass in der Sterbestunde, den alle Gläubigen erhalten können, die entsprechend disponiert sind, auch wenn sie die übrigen drei Bedingungen nicht erfüllen können, sofern sie nur irgendein Gebet während ihres Lebens gewohnheitsmäßig gebetet haben.