Sakramente

Ehe

Gott hat den Menschen als Frau und Mann erschaffen und füreinander bestimmt, damit sie einander stärken und ergänzen auf ihrem Lebens- und Glaubensweg.
Ihre Liebe und Treue soll ebenso dauerhaft sein wie die Liebe und Treue Christi zu seiner Kirche.
Wie Christus und die Kirche eins sind, so gilt die Ehe als unauflösbare Gemeinschaft.
Die beiden Menschen, die sich in der Ehe zusammentun, sind füreinander, für ihre Familien, für alle Christen, für die ganze Menschheit Zeugen der Menschenliebe Gottes, die durch Jesus Christus in der Kirche zum geschichtlichen Ereignis geworden ist.
Die katholische Kirche versteht die Ehe als ein Sakrament, also als ein Zeichen, in dem Gott den sich Trauenden seine Liebe und Hilfe für das gemeinsame Leben zusagt.
Das Ehesakrament spenden sich Frau und Mann selbst; in der Regel geschieht das in einer Kirche und vor einem Priester.
Für das gültige Zustandekommen einer Ehe stellt die Kirche Bedingungen wie  den aufrichtigen Ehewillen der Partner und die Bereitschaft für Nachkommen sowie zu Treue und Unauflöslichkeit der ehelichen Beziehung.
Nur wenn die Bedingungen erfüllt sind, gilt eine Ehe zwischen Christen als grundsätzlich unauflöslich.

Kirchlich heiraten – Praktische Informationen

Nehmen Sie bitte so früh wie möglich, sobald Sie einen festen Trautermin im Auge haben, Kontakt zu unserem Pastoralbüro auf. Dieser Erstkontakt kann zunächst auch per Mail oder telefonisch geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Pfarrer kann Ihnen das Büro entweder eine Zusage geben oder mögliche Alternativtermine nennen.
Voraussetzung für die Zuständigkeit unseres Pfarrverbands ist die katholische Konfession einer der beiden Brautleute und der Wohnsitz in einer der drei Pfarreien Ruppichteroth, Schönenberg oder Winterscheid.
Paare, die außerhalb unseres Pfarrverbands ihren Wohnsitz haben und keinen biographischen Bezug zu einer der drei Pfarreien haben, können auch in einer unserer Kirchen heiraten, müssen jedoch einen eigenen Geistlichen mitbringen und eine zusätzliche Gebühr bezahlen.
Die Vergabe der Trautermine erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen.