Allgemeines
Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei. Gewählte ehrenamtliche Mitglieder üben diese Funktion gemeinsam mit dem Pfarrer aus.
Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung der finanziellen Mittel der Kirchengemeinde und der Liegenschaften, also der Gebäude einschließlich der Kirche und der Grundstücke.
Die Anstellungsträgerschaften für z.B. Küster und Musiker oder die Trägerschaft unserer Kindertagesstätten sind hingegen Aufgabe des Kirchengemeindeverbandes.